Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/398 der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 2022 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-DA) unter anderem hinsichtlich der Erweiterung der Möglichkeiten, Zollanmeldungen mündlich oder durch eine andere als Zollanmeldung geltende Handlung abzugeben, geändert.
Am 14. März 2023 sind durch diese Änderungen u.a. bestimmte Regelungen für Paletten, Container und Beförderungsmittel sowie deren Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen in Kraft getreten. Auch bestimmte Umschließungen sind betroffen.
Quellenangaben
Zollanmeldung für Paletten, Container und Umschließungen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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Vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr
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