Weitere Länder werden die alternativen Ursprungsregeln anwenden (Hintergrund siehe AWA-News vom 31.08.2021). Die Ursprungsregeln können bis auf weiteres optional zu den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln angewandt werden.
Einer ATLAS-Meldung können Sie entnehmen, welche TARIC-Unterlagencodierungen für diese Länder als Ursprungsnachweise anzumelden sind. Auch informiert die ATLAS-Meldung über eine Sonderregelung, da die Länder der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone in einem sehr kurzfristigen Verfahren entscheiden können, die alternativen Ursprungsregeln anzuwenden. Dadurch kann eine zeitnahe Umsetzung in ATLAS eventuell nicht gewährleistet werden.
Quellenangaben
Weitere Länder wenden alternative Ursprungsregeln an
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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