Der Rat der EU hat die Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiterhin untergraben oder bedrohen, um weitere 6 Monate bis zum 15. März 2021 verlängert.
Die geltenden restriktiven Maßnahmen umfassen sowohl Reisebeschränkungen als auch das Einfrieren von Vermögenswerten und werden weiterhin für 175 Personen und 44 Organisationen gelten.
Quellenangaben
Ukraine: EU verlängert Sanktionen um 6 Monate
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1267
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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