In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen wird eine weitere Person in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Verordnung (EU) 2016/1686 aufgenommen. Genannte Verordnung verhängt zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida.
Folgender Eintrag wird in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 aufgenommen:
„A. Personen
1. Fabien CLAIN (alias Omar); Geburtsdatum: 30. Januar 1978; Geburtsort: Toulouse (Frankreich); Staatsangehörigkeit: Französisch; Reisepass-Nr.: 06AP104665, ausgestellt am 16.1.2006 (abgelaufen); Personalausweis-Nr.: 150161100206, ausgestellt am 8.1.2015 (gültig bis 7.1.2030).“
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/281
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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