Der Europäische Rat hat Sanktionen gegen neun Personen und eine Organisation verhängt, die somit der neuen EU-Regelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen unterliegen, die am 15. Oktober 2018 angenommen wurde.
Außerdem hat der Europäische Rat elf Personen und fünf Unternehmen in die Liste der Personen und Organisation gesetzt, die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen. Diese Geschäftsleute und Organisationen sind aufgrund ihrer Beteiligung an Luxus-Bauprojekten und anderen vom Regime geförderten Projekten Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes.
Die betreffenden Personen und Organisationen können Sie den jeweiligen Amtsblatteinträgen entnehmen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/85
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/84
Chemische Waffen: neun Personen und eine Organisation werden der neuen EU-Sanktionsregelung unterworfen
Syrien: EU nimmt weitere elf Geschäftsleute und fünf Organisationen in die Sanktionsliste auf
EUR-Lex
Europäischer Rat
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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