Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus neue/geänderte Codierungen für die Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen veröffentlicht. Betroffen sind genehmigungspflichtige Ausnahmen von Ausfuhrverboten nach den Verordnungen 833/2014, 765/2006 und 2022/263.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab dem 20.06.2022 neue/geänderte Codierungen zur Verfügung, die Sie dieser ATLAS-Info entnehmen können.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps:
Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
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