Am 17. Juni hat der Rat die restriktiven Maßnahmen wegen der Annexion der Krim durch Russland um ein Jahr verlängert (bis zum 23. Juni 2017). Der Beschluss 2014/386/GASP wird dementsprechend geändert. Dies geht aus dem GASP-Beschluss 2016/982 des Rates in Amtsblatt L 161/40 hervor.
Die Maßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen. Sie beschränken sich auf das Gebiet der Krim und Sewastopols. Die Sanktionen umfassen Verbote für
- die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union;
- Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol, was bedeutet, dass weder Europäer noch Unternehmen mit Sitz in der EU Immobilien oder Einrichtungen auf der Krim erwerben, Unternehmen mit Sitz auf der Krim finanzieren oder damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbringen dürfen;
- Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol, wobei insbesondere europäische Kreuzfahrtschiffe keine Häfen auf der Halbinsel Krim anlaufen dürfen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall;
- die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind. Technische Hilfe sowie Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieurdienstleistungen, die mit der Infrastruktur in den genannten Bereichen in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls untersagt.
Links:
BESCHLUSS (GASP) 2016/982 DES RATES
Pressemitteilung des Europäischen Rates
Quellen:
Europäischer Rat
EUR-Lex
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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