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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea

Der Rat der Europäischen Union hat am 01.10.2015 beschlossen, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea nun nicht mehr vorläufig sondern endgültig angewendet wird.

Das Freihandelsabkommen wird bereits seit dem 01.07.2011 vorläufig angewandt und umfasst unter anderem die Abschaffung der meisten Einfuhrzölle zwischen den beiden Volkswirtschaften. Ausgenommen sind lediglich Zölle auf bestimmte Agrarprodukte. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie der Pressemitteilung des Rates <link http: www.consilium.europa.eu en press press-releases _blank external link in new>"EU-South Korea free trade agreement concluded" vom 01.10.2015.

Quelle: <link http: www.consilium.europa.eu de home _blank external link in new>Rat der Europäischen Union

Seminartipp:

<link https: www.awa-seminare.com details seminar vereinfachungen-im-praeferenzrecht-ea151001 _blank external-link-new-window external link in new>Vereinfachungen im Präferenzrecht

Ermächtigter Ausführer und buchmäßige Trennung

Der nächste Termin: 19.10.2015, München