ICP – diese Abkürzung steht für „Internal Compliance Program“ und meint ein innerbetriebliches Exportkontrollsystem. Verschiedene Faktoren sind ausschlaggebend dafür, wie ein solches ICP aufgestellt ist. Dazu gehören zum Beispiel die Unternehmensgröße und die Branche, in der das Unternehmen tätig ist.
Am 23.09.2021 hat die Europäische Kommission Empfehlungen zur Umsetzung der Exportkontrolle für die Forschung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Dazu gehört auch die Einrichtung eines „Internal Compliance Program“.
Diese Empfehlungen sollten Hochschulen und Forschungseinrichtungen beachten und befolgen. Denn nicht nur Unternehmen, sondern auch akademische Einrichtungen müssen gewährleisten, dass Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht weitestgehend ausgeschlossen sind. Es ist daher erforderlich zu prüfen, ob bestimmte Waren oder Technologien in der Ausfuhrliste benannt sind und ob beim Export Genehmigungspflichten vorliegen.
Gerade mit Blick auf Technologietransfer verfügen Wissenschaftler in der Regel über technisches Know-how, das grenzüberschreitend weitergegeben werden kann. Dies gilt je nach Art der Technologie und nicht nur dann, wenn der Empfänger als kritisch oder das Land als sensibel eingestuft ist.
Weitere Punkte, die die Europäische Kommission in ihren Empfehlungen, aufgreift, sind z. B. Schulung und Sensibilisierung, die EU-Dual-Use-Verordnung sowie die Risikobewertung.
Quellenangaben
Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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