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EU Rüstungsgüterrichtlinie veröffentlicht

heute wurde die EU Rüstungsgüterrichtlinie im Amtsblatt der EU ( L146 vom 10.06.2009) veröffentlicht wurde und gemäß Art. 19 der Richtlinie zwanzig Tage später in Kraft tritt.

Sie wird wie folgt bezeichnet: Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

 

Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ist in Art. 18 der richtlinie geregelt; danach erlassen und veröffentlichen sie bis zum30. Juni 2011 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 30. Juni 2012 an. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.