Ab dem 1. März 2021 wird die elektronische Genehmigungserteilung eingeführt, wie das BAFA mitteilt. Damit werden Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen zu Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ab genanntem Datum grundsätzlich elektronisch erlassen.
Damit entfällt die bis dahin übliche Übersendung der Bescheide in Papierform, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach der elektronischen Übermittlung im ELAN-K2 Ausfuhr-Portal nutzen können.
Hiervon ausgenommen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231), Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide. Diese werden auch weiterhin in Papierform erlassen. Mehr Infos…
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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