Am 24. Dezember 2020 einigten sich die Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs auf das Handels- und Kooperationsabkommen, das die Bedingungen für die künftige Zusammenarbeit zwischen EU und Vereinigtem Königreich festlegt. Um Störungen zu vermeiden, wird das Abkommen seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Damit das Abkommen dauerhaft in Kraft treten kann, bevor es am 30. April 2021 ausläuft, ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.
Quellenangaben
Parlament billigt Handels- und Kooperationsabkommen mit Vereinigtem Königreich
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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