Das Informationstechnikzentrum Bund informiert über eine geänderte und eine neue Unterlagencodierung für die Einfuhr von Saatgut.
Der Text der Codierung 8GIC lautet nun wie folgt:
„Einfuhranzeige für Saatgut mit Bestätigungsvermerk der BLE gemäß § 1 SaatEinfMeldV“
Mit dieser Codierung ist bei der Überführung von Saatgut in den zollrechtlich freien Verkehr die hierfür von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) ausgestellte Einfuhranzeige mit Bestätigungsvermerk der BLE in ATLAS anzumelden. Die Einfuhranzeige wird von der Zollstelle geprüft und abgeschrieben. Das abgeschriebene Originaldokument wird anschließend dem Beteiligten zur Übersendung an die BLE zurückgegeben.
Eine von der BLE ausgestellte „Ausnahmegenehmigung bzw. Sammelausnahmegenehmigung nach § 18 (2) SaatG“ ist mit der neu geschaffenen Codierung 8GIW in der Zollanmeldung anzumelden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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