Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten. Ab diesem Datum kann die Ukraine im Rahmen des NCTS am gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen.
Damit besteht die Möglichkeit, Versandverfahren zu eröffnen, die in der Ukraine beendet werden sollen. Außerdem können alle weiteren Optionen des gemeinsamen Versandverfahrens genutzt werden, ohne dass ein TIR-Versandverfahren angewendet werden muss.
Quellenangaben
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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