Das BAFA teilt mit, dass am 21. April 2020 mit der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden ist.
Neben der Aktualisierung der Ausfuhrliste ist insbesondere auch die rechtliche Pflicht enthalten, nunmehr den außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer, wenn abweichend vom Zollrecht, in der Zollanmeldung anzumelden.
Die am 21. April 2020 in Kraft getretene Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter.
Details zur genannten Aktualisierung finden Sie auf der BAFA-Website.
Quellenangaben
Aktualisierung der Ausfuhrliste
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Exportkontrolle Fundamentals und Update 2020
Auffrischung der Exportkontrolle für Exportkontrollbeauftragte
Nächster Termin:
24.04.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr
Online-Workshop Exportkontrolle
Praktischer Umgang mit Zolltarif, Güterlisten und Umschlüsselungsverzeichnis unter Einsatz des EZT-online
Nächster Termin:
- 28.04. bis 29.04.2020 von 13:00 bis 17:00 Uhr
Klassifizierung von Gütern der Verschlüsselungstechnik
Kategorie 5, Teil 2 – ein Buch mit sieben Siegeln?
Nächster Termin:
- 30.04.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr
Exportkontrollbeauftragte intensiv – Rechte, Pflichten, Aufgaben und Befugnisse
Sichere Steuerung der Exportkontrolle im Unternehmen
Nächster Termin:
- 05.05.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr
Exportkontrolle für Einsteiger
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle
Nächster Termin:
- 07.05.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr
Der Ausführerbegriff im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Praktische Auswirkungen der Neudefinition
Nächster Termin folgt in Kürze.