24.07.2018: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1033 ändert die sogenannte Taliban-Verordnung zum 288. Mal. Die Taliban-VO regelt bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.
Am 17. Juli 2018 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zwei Einträge zu ändern. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird daher entsprechend geändert.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1033
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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