Die freie Güterausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet wird durch das Außenwirtschaftsrecht zahlreichen Beschränkungen unterworfen. Es bestehen unterschiedliche güterbezogene Genehmigungspflichten, z.B. weil die durch Ihr Unternehmen zu liefernden Waren „gelistet“ sind. Daneben gelten „verwendungsbezogene“ Ausfuhrbeschränkungen nach der Dual-use-VO und der AWV bei verschiedenen sensitiven Endverwendungen. Schließlich sind Beschränkungen aufgrund von Länderembargos zu beachten und die sog. „Terroristenlisten“ zu prüfen. Bei Außenwirtschaftsprüfungen gilt es zudem nachzuweisen, dass alle Ausfuhren korrekt abgelaufen sind, um Sanktionierungen durch die Behörden vorzubeugen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen aus dem Vertrieb, dem Versand, der Produktentwicklung und der Auftragsabwicklung sowie an Beschäftigte und Führungskräfte aus den Bereichen Einkauf, Kundendienst und Exportabwicklung aus mittelständischen Unternehmen. Das Seminar eignet sich ebenfalls für Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus anderen Abteilungen, die eng mit den vorbezeichneten Abteilungen zusammenarbeiten und organisatorisch vor- oder nachgeschaltet sind. Es werden keine Vorkenntnisse in der Exportkontrolle vorausgesetzt.
€ 380,00
im Seminarpreis enthalten: