Das BAFA hat das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis auf seiner Website veröffentlicht.
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel gedacht, um zu prüfen, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.
Das Umschlüsselungsverzeichnis berücksichtigt den Stand des Anhang I der EU-Dual-Use-VO durch die Verordnung (EU) 2023/996 vom 23. Februar 2023, den Stand der Ausfuhrliste durch die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 21. Dezember 2022 (BAnz AT 23.12.2022 V1) sowie die Kapitel des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2023.
Quellenangaben
Aktualisierung Umschlüsselungsverzeichnis
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
Seminartipps:
Exportkontrolle, Güterlisten, Zolltarif
Nächster Termin:
- 07.09. bis 08.09.2023 in Münster