Die Europäische Kommission hat am 23.07.2020 beschlossen, die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von medizinischen Geräten und Schutzausrüstung aus Drittländern bis Ende Oktober 2020 zu verlängern, um den Kampf gegen das Coronavirus zu unterstützen. Die Zollbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstungen sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte. Damit wird die anfängliche Frist von sechs Monaten um weitere drei Monate verlängert.
Quellenangaben
Commission prolongs VAT and customs duties relief for medical equipment imports
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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