Als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen hat der Europäische Rat die Sanktionen gegen den Iran um ein weiteres Jahr verlängert. Die restriktiven Maßnahmen gelten nun vorerst bis zum 13. April 2020 und umfassen folgende Punkte:
ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf 82 Personen und eine Organisation,
ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zur internen Repression oder zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs eingesetzt werden kann.
Die Sanktionen wurden erstmals 2011 verhängt und werden seitdem jährlich verlängert.
Weitere Informationen können Sie dem folgenden Link sowie dem Amtsblatteintrag der EU vom 9. April 2019 entnehmen.
Quellenangaben
Restriktive Maßnahmen der EU gegen Iran
Durchführungsverordnung (EU) 2019/560
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten
Nächste Termine:
- 30.04.2019 in Münster
- 28.05.2019 in Frankfurt a.M.
Seminartipp AWA AUSTRIA
Exportkontrolle intensiv – AWA AUSTRIA
Der Pflichttermin für verantwortliche Beauftragte nach dem AußWG
Nächste Termine:
- 19.09.2019 in Graz
- 28.11.2019 in Wien