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Gem. Standpunkt zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger

Der Rat hat am 10. April 2006 den Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger angenommen. Diese Maßnahmen laufen am 10. April 2008 aus.

 

In Anbetracht der Lage in Belarus sollte der Gemeinsame Standpunkt 2006/276/GASP um weitere zwölf Monate verlängert werden.

 

Der Rat wird den Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP laufend überprüfen. Er nimmt je nach den politischen Entwicklungen in Belarus, insbesondere

im Falle der Freilassung aller politischer Gefangener, Änderungen an den entsprechenden Anhängen des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP vor.

 

Die Geltungsdauer des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP wird bis zum 10. April 2009 verlängert.