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E-Zoll Entscheidung für eine europaweit einheitliche Arbeitsumgebung für Zoll und Wirtschaft getroffen

die politische Einigung über die Schaffung einer europaweit einheitlichen papierlosen Arbeitsumgebung für Zoll und Handel legt die Grundlage zur Vereinheitlichung und besseren Kompatibilität der elektronischen Zollsysteme innerhalb der EU.

 

Auf der ECOFIN-Tagung am 8. Mai 2007 in Brüssel einigten sich die Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union auf die so genannte E-Zoll-Entscheidung. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, die elektronischen Zollsysteme in den EU-Staaten so zu entwickeln, dass sie miteinander interoperabel - also fähig zur automatisierten Zusammenarbeit - sind.

 

Die E-Zoll-Entscheidung hängt eng mit dem Modernisierten Zollkodex zusammen, über den die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission noch beraten. Während der Modernisierte Zollkodex die rechtlichen Voraussetzungen für E-Zoll schaffen soll, hat die E-Zoll-Entscheidung die praktische Umsetzung im Blick. Wesentliche Ziele sind die Vereinfachung der Zollverfahren, die Verringerung der Verwaltungskosten, die Verkürzung der Bearbeitungszeiten und ein reibungsloser Datenfluss zwischen allen Beteiligten.

 

Kernstück der Entscheidung sind die konkreten Projekte, mit denen E-Zoll Leben eingehaucht werden soll. Die zukünftigen Systeme für Ein- und Ausfuhr werden in Deutschland auf dem IT-Verfahren ATLAS aufbauen. Darüber hinaus soll ein System zur Erfassung und EU-weiten Identifizierung aller Wirtschaftsbeteiligten und gemeinsame Zollportale als Informationsquelle für die Öffentlichkeit geschaffen werden. Die bisher schon existierenden IT-Anwendungen mit Tarifbezug sollen eng miteinander verknüpft werden, um die Tarifdaten untereinander austauschen und wiederverwenden zu können.

 

 

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