Der Bundestag hat ein Gesetz zur Regelung des Brexit-Übergangszeitraums beschlossen. Das Gesetz tritt aber nur in Kraft, wenn der britische Austritt vollzogen ist und die bis Ende 2020 geplante Übergangsphase eintritt. Für die Vorlage stimmten am 17.01.2019 alle Fraktionen außer die AfD.
Hauptziel des Gesetzes ist es, Rechtsklarheit für Bürger und Unternehmen während der Übergangsphase zu schaffen. So sollen Anträge auf Einbürgerung von Briten in Deutschland und umgekehrt in diesem Zeitraum weiter möglich sein.
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) versicherte, dass die Bundesregierung ihre Planungen für einen ungeregelten Brexit intensiviere: „Wir sind auf alle Szenarien vorbereitet“, betonte Maas. Zugleich forderte der Minister das Vereinigte Königreich auf, klar zu sagen, welche Lösung es anstrebe.
Quellenangaben
Breite Mehrheit für das Brexit-Übergangsgesetz
Bundestag
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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