Hand mit virtuellen Nachrichten

ATLAS: Neue ATLAS-Teilnehmerinformation 91 - 01/2010 (Wegfall und Neuanlage von Codierungen bei der Ausfuhr)

das ZIVIT hat am 13.01.2010 auf www.zoll.de eine aktualisierte Codeliste zur Anmeldung in ATLAS AES veröffentlicht. Neben zahlreichen neuen Codierungen, die der Ausführer anzugeben hat, sind einige "alte" Codierung künftig (ab Ende Januar 2010) nicht mehr zu verwenden!

 

Das ZIVIT hat bekanntgegeben, dass zum 13.01.2010 in der Unterlagenliste I0136 folgende neue Unterlagen zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung stehen:

 

3LLC/51E: „Einzelausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur endgültigen Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern“

 

3LLC/51S: „Sammelausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur endgültigen Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern“

 

3LLC/231: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur wiederholten vorübergehenden Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern“

 

3LLC/A18: „Allgemeine Genehmigung Nr. 18“

 

3LLC/A19: „Allgemeine Genehmigung Nr. 19“

 

3LLC/A20: „Allgemeine Genehmigung Nr. 20“

 

3LLC/A21: „Allgemeine Genehmigung Nr. 21“

 

3LLC/A23: „Allgemeine Genehmigung Nr. 23“

 

3LNA/GN: „Erklärung des Anmelders, dass die Güter nicht vom Waffenembargo nach § 69p Abs. 1 AWV erfasst sind“

 

C052/GN: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA für Waren und Technologien, die aufgrund der Republik-Guinea-Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 Einschränkungen unterliegen“

 

Y920/GN: Waren und Technologien, die keinen Einschränkungen nach der Republik-Guinea- Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 unterliegen“

 

Y921/GN: „Waren und Technologien, die aufgrund von Ausnahmeregelungen keinen Einschränkungen nach der Republik-Guinea-Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 unterliegen.“

 

Zum 31.01.2010 entfallen folgende Codierungen und werden durch die neuen Codierungen ersetzt:

 

3LLB/51: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur endgültigen Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern (ersetzt durch 3LLC/51E + 3LLC/51S)“

 

3LLB/231: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur wiederholten vorübergehenden Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern (ersetzt durch 3LLC/231)“

 

3LLB/A18: „Allgemeine Genehmigung Nr. 18 (ersetzt durch 3LLC/A18)“

 

3LLB/A19. „Allgemeine Genehmigung Nr. 19 (ersetzt durch 3LLC/A19)“

 

3LLB/A20: „Allgemeine Genehmigung Nr. 20 (ersetzt durch 3LLC/A20)“

 

3LLB/A21: „Allgemeine Genehmigung Nr. 21 (ersetzt durch 3LLC/A21)“

 

3LLB/A23: „Allgemeine Genehmigung Nr. 23 (ersetzt durch 3LLC/A23)“

 

 

Das Schreiben des ZIVIT finden Sie im untenstehenden Link.