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WVB: Angabe des Ursprungslandes

Auf Empfehlung der Europäischen Kommission ist künftig auf den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell „Europäische Union“ einzutragen.

Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED werden von den Zollstellen jeweils auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formblattes ausgestellt. Den jeweiligen Anträgen sind alle für den Nachweis der Ursprungseigenschaft erforderlichen Unterlagen beizufügen.
 

Quellenangaben

Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED

Deutsche Zollverwaltung

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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