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Iran – Verlängerung restriktiver Maßnahmen (09.04.2019)

Als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen hat der Europäische Rat die Sanktionen gegen den Iran um ein weiteres Jahr verlängert. Die restriktiven Maßnahmen gelten nun vorerst bis zum 13. April 2020 und umfassen folgende Punkte:

ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf 82 Personen und eine Organisation,
ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zur internen Repression oder zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs eingesetzt werden kann.

Die Sanktionen wurden erstmals 2011 verhängt und werden seitdem jährlich verlängert.

Weitere Informationen können Sie dem folgenden Link sowie dem Amtsblatteintrag der EU vom 9. April 2019 entnehmen.

Quellenangaben

EU-Pressemitteilung

Restriktive Maßnahmen der EU gegen Iran

Durchführungsverordnung (EU) 2019/560

Europäischer Rat

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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