Die Europäische Union hat Sanktionen gegen Personen in Belarus in Kraft gesetzt. Damit gelten Strafmaßnahmen wie Kontensperrungen und Einreiseverbote gegen 40 Verantwortliche, die für den mutmaßlichen Wahlbetrug in Belarus und die Gewalt gegen Demonstranten verantwortlich gemacht werden.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1387
Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1388
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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