Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat eine „final rule“ erlassen, mit der die Commerce Control List (CCL) sowie entsprechende Teile der Export Administration Regulations (EAR) überarbeitet werden, um bestimmte Änderungen an der Liste der Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck des Wassenaar-Arrangements umzusetzen.
Mit der „final rule“ werden multilaterale Kontrollen zu sechs kürzlich entwickelten oder in der Entwicklung befindlichen Technologien eingeführt, die auf der Wassenaar-Plenartagung im Dezember 2019 identifiziert wurden. Zu diesen Technologien gehören u. a. Technologien zur Endbearbeitung von Waffen für die 5nm-Produktion sowie Software für die Überwachung und Analyse von Kommunikations- und Metadaten, die von einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten über eine Übergabeschnittstelle erworben wurden. Mehr lesen…
Das Regime des Wassenaar Arrangements fördert das verantwortungsvolle Verhalten bei Exporten von konventionellen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern (Waren, Software und Technologie).
Quellenangaben
Bureau of Industry and Security (BIS)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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