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Abgabefrist für ersten CBAM-Bericht erneut verlängert

Die Europäische Kommission hat die Abgabefrist für den ersten CBAM-Berichterneut verlängert. Dies betrifft den Berichtszeitraum des vierten Quartals 2023. Ein Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist kann noch bis zum 31. März 2024 über das CBAM-Portal gestellt werden (siehe FAQs der EU-Kommission: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) Questions and Answers.

Die erste Fristverlängerung für den Bericht für das vierte Quartal 2023 galt ab 1. Februar 2024. Grund für die Verlängerung waren technische Probleme bei der Abgabe des Berichts im CBAM-Portal, mit denen viele Unternehmen zu kämpfen hatten. Ursprünglich sollte der Bericht bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Die Option „Antrag auf verspätete Einreichung (technischer Fehler)“ steht noch bis zum 31. März 2024 zur Verfügung. Nach Antragstellung ist der Bericht innerhalb von 30 Tagen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für die Abgabe wäre damit Ende April.

Meldepflichtige können ihre ersten drei CBAM-Berichte bis zum 31. Juli 2024 nachträglich ändern und korrigieren.

 

Quellenangaben

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) Questions and Answers

Europäische Union

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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