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Zollzusammenarbeit EU-China: erstmals elektronischer Informationsaustausch betreffend Seecontainer

Die Europäische Union hat mit der Volksrepublik China ein Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich geschlossen. Dieses Abkommen ist am 1. April 2005 in Kraft getreten. Bei dem Gemischten Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich haben sich die EU und China am 19. September 2006 darauf geeinigt, ein Pilotprojekt über intelligente und sichere Handelswege als ersten Schritt der verstärkten Zusammenarbeit einzuleiten. Damit soll die Kooperation im Bereich Sicherheit der Versorgungskette durch Gegenseitigkeit und die gegenseitigen Anerkennung von Sicherheitsmassnahmen vorangetrieben werden. Dieses Projekt beginnt mit Beteiligung der Häfen Rotterdam (Niederlande), Felixstowe (Vereinigtes Königreich) und Shenzhen (China), wobei der Schwerpunkt auf Seecontainern.

 

Die Zollbehörden des Vereinigten Königreiches, der Niederlande und Chinas haben am 19. November 2007 zum ersten Mal elektronische Informationen betreffend Container, welche die jeweiligen Gebiete durch die Häfen Felixstowe, Rotterdam und Shenzhen verliessen, ausgetauscht. Dies ist ein wichtiger Schritt in unserer Zollzusammenarbeit mit China, der den Weg zu der von der EU bevorzugten Gegenseitigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Sicherheitsmassnahmen weist. Dieser Vorgang fand in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Pilotprojekts über intelligente und sichere Handelswege statt, das von der Kommission und der Zollbehörde Chinas September 2006 eingeleitet wurde. Ziel des Projekts ist es, die Sicherheit der Container vom Ladenzeitpunkt durch die gesamte Lieferkette bis zur endgültigen Destination zu testen und zu gewährleisten.

 

Im Rahmen der Kooperation im Bereich Sicherheit haben beide Seiten vereinbart, Erfahrungen auszutauschen und empfehlenswerte Praktiken zu entwickeln, um den "Rahmen von Standards zur Sicherung und Erleichterung des Welthandels" (Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade) der Weltzollorganisation (WZO) besser zu verstehen und dessen Anwendung vorzubereiten. Es wurde auch vereinbart, die Gegenseitigkeit und die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsmassnahmen und Massnahmen zur Handelserleichterung zu verfolgen. Diese sollen von der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik Chinas und der Zollbehörden der Europäischen Union ergriffen werden.

 

Kurzfristig wird die Zusammenarbeit im Rahmen des Pilotprojekts über intelligente und sichere Handelswege u.a. das Folgende ermöglichen:

 

- Das Testen der Sicherheit der Versorgungskette vom Beladen des Containers über den gesamten Transportweg bis zum endgültigen Bestimmungsort;

- Das Festlegen und Testen von Kriterien, deren Erfüllung es Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zu erlangen; ferner wird das Ziel der gegenseitigen Anerkennung der AEO-Konzepte verfolgt.

- Das Festlegen und Testen der Datenanforderungen für die Sicherheitsüberprüfung beim Vorabladen, im Hinblick auf "Haus zu Haus" Versorgungsketten;

- Das Bestimmen und Vereinbaren von Mindestrisikoregeln (Profil) und Mindestkontrollnormen für die Zollabfertigung;

- Das Testen und Bewerten von Informationstechnologie- und technischen Lösungen, die Sicherheits- und Kontrollsysteme verbessern und den rechtmässigen Handel erleichtern.

 

Das Pilotprojekt soll nach einem neunmonatigen Testlauf auf andere Häfen in der EU und China ausgedehnt werden. Diese verstärkte Zusammenarbeit sollte langfristig zu erhöhter Sicherheit und Handelerleichterung zwischen der EU und China führen.

 

 

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