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Warenverkehr mit der Republik Korea (KR)

Ausstellung von Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft im Zusammenhang mit Exporten in die Republik Korea (KR)

In Abweichung zu den übrigen Präferenzregelungen ist im Zusammenhang mit Exporten in die Republik Korea in Lieferantenerklärungen mit Präferenzursprungseigenschaft als Ursprungsland nicht "Europäische Gemeinschaft" sondern "Europäische Union" einzutragen.

Sollen in einer Lieferantenerklärung alle zulässigen Bestimmungsländer eingetragen werden, wäre es auch möglich, als Ursprungsland "Europäische Gemeinschaft/Union" einzutragen. Es ist nicht erforderlich, für die gleiche Sendung eine Lieferantenerklärung mit der Ursprungsangabe "Europäische Union" für die Republik Korea und eine zweite mit der Ursprungsangabe "Europäische Gemeinschaft" für alle anderen Abkommensländer auszustellen.

© Bundesministerium der Finanzen Quelle: www.zoll.de

Stand: 03.08.2011