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Künftige Lockerung der Sanktionen gegen Iran

Am 18.10.2015 wurden im Amtsblatt der EU L 274 die Rechtsakte zur Vorbereitung der Aufhebung aller wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU veröffentlicht.

Nach Maßgabe des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) werden alle wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU aufgehoben, sobald die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen seitens des Iran von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) verifiziert wurde (Tag der Umsetzung). Außerdem wird mit dem Beschluss (GASP) 2015/1863 ein Genehmigungssystem eingeführt, das dazu dient, bestimmte Nukleartransfers nach Iran oder Tätigkeiten im Nuklearbereich mit Iran in voller Übereinstimmung mit dem JCPOA zu überprüfen und darüber zu entscheiden.

Bis zum Tag der Umsetzung bleibt die Embargosituation unverändert.

Die Änderungen im Einzelnen sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt _blank external link in new>VERORDNUNG (EU) 2015/1861 DES RATES vom 18. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt _blank external link in new>DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1862 DES RATES vom 18. Oktober 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt _blank external link in new>BESCHLUSS (GASP) 2015/1863 DES RATES vom 18. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

<link http: www.consilium.europa.eu de press press-releases _blank external link in new>Pressemitteilung vom 18.10.2015 "Atomvereinbarung mit dem Iran: Rat nimmt Rechtsakte zur Vorbereitung der Aufhebung aller wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU an"

Quellen:

<link http: eur-lex.europa.eu de index.htm _blank external link in new>EUR-Lex

<link http: www.consilium.europa.eu de home _blank external link in new>Rat der Europäischen Union

Weiterbildungstipp:

<link http: www.awa-seminare.com fernlehrgang-exportkontrolle _blank external link in new>Fernlehrgang Exportkontrolle

Wann bestehen Verbote? Wann bestehen Genehmigungspflichten? Welche Formen der Genehmigungen gibt es? Wichtige Fragen, die Ihnen im AWA-Fernlehrgang Exportkontrolle beantwortet werden. Sie eignen sich detailliertes Wissen über die oft komplexen Regelungen bei der Ausfuhr gelisteter und nicht gelistete Güter an. So können Sie strafrechtliche Risiken für sich und Ihr Unternehmen rechtzeitig erkennen und vermeiden. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt des Fernlehrgangs ist das nicht zu unterschätzende US-Exportkontrollrecht, dessen Einfluss auf die Außenwirtschaft weiter zunimmt.

<link http: www.awa-seminare.com fernlehrgang-exportkontrolle _blank external link in new>Fernlehrgang Exportkontrolle (Beginn: 1. November 2015)

Sie haben Fragen? Gerne senden wir Ihnen das detaillierte kostenlose Informationsmaterial inklusive der Anmeldung zum Fernlehrgang zu (kurze Info an <link window for sending>fernlehrgang@awa-seminare.de genügt). Telefonisch erreichen Sie mich unter +49 251 83275 68 oder per Mail unter <link window for sending>enzo.travaglino@awa-seminare.de