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EU und Neuseeland unterzeichnen Freihandelsabkommen

Die EU und Neuseeland haben am 09. Juli 2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, in dem beide Seiten Verpflichtungen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung eingegangen sind.

Es wird erwartet, dass das Abkommen für EU-Unternehmen ab dem ersten Jahr seiner Anwendung zu einem Zollabbau in Höhe von rund 140 Mio. EUR pro Jahr führen wird.

Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Sobald das Ratifizierungsverfahren sowohl in der EU als auch in Neuseeland abgeschlossen ist, wird es in Kraft treten.


Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland soll neue Ausfuhrmöglichkeiten für große und kleine Unternehmen bringen, indem beispielsweise

alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden;

der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird;

der Zugang für Unternehmen aus der EU zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird;

kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Exporte zu steigern.


Die Landwirte aus der EU sollen außerdem unmittelbar mit Beginn der Anwendung des Abkommens deutlich bessere Möglichkeiten haben, ihre Produkte in Neuseeland zu verkaufen.

Quellenangaben

EU und Neuseeland unterzeichnen ehrgeiziges Freihandelsabkommen

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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