Hand mit virtuellen Nachrichten

Einfuhren aus der Arabischen Republik Syrien

Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1

 

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Arabischen Republik Syrien Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen.

 

Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 bis zum 31. Dezember 2008 zugestimmt.

 

Derartige, nach dem 31. Dezember 2008 ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen dürfen nicht mehr als Präferenznachweise akzeptiert werden.

 

 

© Bundesministerium der Finanzen