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Aktualisierung der Ausfuhrliste

Das BAFA teilt mit, dass am 21. April 2020 mit der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden ist.

Neben der Aktualisierung der Ausfuhrliste ist insbesondere auch die rechtliche Pflicht enthalten, nunmehr den außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer, wenn abweichend vom Zollrecht, in der Zollanmeldung anzumelden.

Die am 21. April 2020 in Kraft getretene Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter.

Details zur genannten Aktualisierung finden Sie auf der BAFA-Website.

Quellenangaben

Aktualisierung der Ausfuhrliste

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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